Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgrundlagen
Allen Angeboten und Vereinbarungen der Meister Therm GmbH liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch die Meister Therm GmbH anerkannt worden sind.
Grundlagen des Angebotes und des Vertrages sind ausschließlich in der aufgeführten Reihenfolge:

a) das schriftliche Angebot bzw. die schriftliche Vertragsausfertigung;
b) das dem Auftragnehmer übergebene Leistungsverzeichnis und die dazugehörigen
,,besonderen Ausführungsbedingungen“, ,,zusätzlichen technischen Vorschriften“ etc.;
c) die vorliegenden ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers;
d) das Werkvertragsrecht des BGB.

2. Auftragsumfang
Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus den im Angebot aufgeführten und vom Auftraggeber beauftragten Leistungen.

3. Abnahme
Die Meister Therm GmbH hat Anspruch auf die Durchführung von Teilabnahmen für erbrachte und teilbare Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Abnahmetermin der fertig gestellten Leistungen oder Teilleistungen innerhalb von höchstens 2 Wochen ab Zugang eines Abnahmeverlangens durchzuführen.

Haben wir nach Fertigstellung des Werks oder eines Teils des Werks die Abnahme verlangt und verweigert der Auftraggeber die Abnahme/Teilabnahme nicht innerhalb angemessener Frist unter Nennung mindestens eines Mangels, so gilt das Werk oder der Teil des Werks, dessen Abnahme verlangt wurde, gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.

4. Zahlungen, Fälligkeit, Aufrechnung
a) Nach Abnahme und Zugang der Schlussrechnung ist die Werklohnforderung sofort fällig.
b) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung zu Skontofrist und Skontohöhe.
c) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber der Werklohnforderung die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, er stellt eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zur Aufrechnung.

5. Abwicklung der Vertragsleistungen, Verzug, Force Majeure
a) Die Meister Therm GmbH kommt nur in Verzug, wenn sie die Leistungsverzögerung nachweislich zu vertreten hat und zuvor Terminvorgaben schriftlich vereinbart wurden.
Bei nicht selbst zu vertretenden Verzögerungen durch beispielsweise Fälle höherer Gewalt (Force majeure) Krankheit, Streik, Aussperrung, öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie z.B. aufgrund einer Pandemie, die auf einem von der Meister Therm GmbH unverschuldeten Ereignis beruhen und zu erheblichen Betriebsstörungen führen, tritt kein Verzug der Meister Therm GmbH ein. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich entsprechend und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse oder-Erschwernisse die Erbringung der Vertragsleistungen gänzlich unmöglich, so wird die Meister Term GmbH von Ihrem Vertragspflichten befreit; in diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
b) Der Auftraggeber kann Schadensersatz wegen Verzugs nur verlangen, wenn der Meister Therm GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann

6. Gefahrübergang
Unbeschadet der in §§ 644 und 645 BGB getroffenen Regelungen geht die Vergütungsgefahr vorzeitig auf den Auftraggeber über, wenn die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere, unabwendbare und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wird.

7. Materialpreis-/Lohnsteigerung
Bel Verträgen, die die Ausführung der vereinbarten Arbeiten für mehr als einen Monat nach Vertragsabschluss vorsehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, im Rahmen und zum Ausgleich etwaiger Materialpreis- und/oder Lohnsteigerungen die vereinbarten Preise abzuändern, soweit er innerhalb einer Woche die Erhöhung dem Auftraggeber schriftlich anzeigt. Für den Fall, dass die Steigerungsrate mehr als 15 % der Vertragssumme beträgt, ist der Auftraggeber berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

8. Stundenlohnarbeiten
Werden Stundenlohnarbeiten erbracht, so hat der Auftraggeber bzw. sein Vertreter die arbeitstäglich zu erstellenden Stundennachweiszettel nach Vorlage binnen eines Tages abzuzeichnen.

9. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10. Urheberrechtsschutz
Urheberrechtsschutz besteht für alle gegenseitig übergegebenen Pläne, Berechnungen usw. soweit sie dem Schutzbereich des UrhG unterfallen; sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.

11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber gelieferte Waren nicht veräußern oder sonst über das Eigentum verfügen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf gelieferte Waren, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel von Waren sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Meister Therm GmbH.
b) Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der Meister Therm GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.
c) Der gleiche Gerichtsstand wie in dem vorstehenden Absatz b) gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist.

13. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darauf beruhenden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.